ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSVERANSTALTUNGEN

1) Geltungsbereich

Alle unsere Schulungsveranstaltungen werden auf Basis dieser ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSVERANSTALTUNGEN angeboten, es sei denn, es werden davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen.

2) Anmeldung

Die Bestellung einer Schulung bei INNIO Jenbacher hat schriftlich oder mittels der Training Center Homepage im Internet unter https://training.innio.com/jenbacher durch den Auftraggeber zu erfolgen. Mit seiner schriftlichen Bestellung erkennt der Auftraggeber die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSVERANSTALTUNGEN an, und seine Bestellung gilt als verbindlich. Für die Buchung via Website wird ein gültiger Online-Zugang zur Training Center Website vorausgesetzt. Buchungen können auch telefonisch erfolgen. Teilnehmende können auch durch INNIO Niederlassungen und/oder Distributoren für Schulungsveranstaltungen angemeldet werden. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und INNIO Jenbacher kommt jedoch erst mit Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch INNIO Jenbacher zustande. Darin werden alle wesentlichen und erforderlichen Angaben zur bestellten Veranstaltung aufgeführt.

3) Beginn, Dauer und Ort der Veranstaltung

Beginn, Dauer und Ort der Schulung werden durch INNIO Jenbacher rechtzeitig bekanntgegeben. Diese Angaben werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch INNIO Jenbacher verbindlich.

4) Leistungen

INNIO Jenbacher erbringt die Leistung im Rahmen der vereinbarten Schulung durch eigene Angestellte oder durch Dritte, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen. Trainingsumfang, Methoden, Themen sowie Ziele des Trainings werden im aktuellen Trainingsprogramm definiert und bei Bedarf an die Teilnehmer und die Rahmenbedingungen des jeweiligen Trainings angepasst. INNIO Jenbacher behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen.

5) Preise

Die Trainingspreise sind im aktuell gültigen Schulungsprogramm ersichtlich, beziehungsweise werden diese mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart. Mit Erscheinen eines neuen Schulungsprogramms verlieren alle vorher gültigen Schulungsprogramme ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben erfolgen in Euro, zuzüglich der jeweils zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuer.

Die Preise für Trainings im Training Center Jenbach gelten pro Kursteilnehmer und beinhalten Training, notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Trainingszentren, Arbeitsunterlagen, Schulungsdokumentation, Pausengetränke und Bewirtung während des Trainings sowie ein Werbegeschenk. Hotel- und Übernachtungskosten sowie Reisekosten und sonstige Kosten für den Schulungsteilnehmer sind nicht enthalten und von dem Auftraggeber zu tragen.

Die Preise für Trainings beim Kunden vor Ort gelten pro Trainingsveranstaltung und beinhalten Training, Arbeitsunterlagen und Schulungsdokumentation sowie gegebenenfalls ein Werbegeschenk. Reisespesen für den Trainer sind nicht enthalten, und werden nach Aufwand gemeinsam mit den Trainingsgebühren in Rechnung gestellt.

Die maximale Teilnehmerzahl für Trainings vor Ort ist auf acht Personen beschränkt. Eine Teilnehmerzahl von mehr als acht Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung von INNIO Jenbacher, wobei ab der neunten Person eine zusätzliche Trainingsgebühr von 200 Euro pro Person in Rechnung gestellt wird.

Bei Trainings vor Ort ist sicherzustellen, dass bei Bedarf ein betriebsbereites Gasmotorenaggregat des Kunden für die praktischen Inhalte der entsprechenden Trainingseinheiten zur Verfügung steht.

Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung auf den Trainingspreis.

6) Zahlung

Die Auftragssumme ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungsweise und Zahlungsziel sind aus der Rechnung ersichtlich. Die Ausübung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten ist nur bei ausdrücklich zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen zulässig.

7) Absage, Ausfall, Verschiebung oder Änderung von Trainings

Liegen bis 15 Tage vor Beginn des Trainings nicht genügend Anmeldungen für ein Training vor, so hat INNIO Jenbacher das Recht, die Trainingsveranstaltung abzusagen, den Termin zu verschieben oder einen alternativen Termin vorzuschlagen.

Sollte der geplante Trainer für eine Trainingsveranstaltung kurzfristig nicht zu Verfügung stehen, z.B. durch Krankheit, so hat INNIO Jenbacher ebenfalls das Recht eine Trainingsveranstaltung abzusagen.

Bereits bezahlte Trainingsgebühren werden in solchen Fällen durch INNIO Jenbacher rückerstattet. Ersatz- und Folgekosten des Auftraggebers oder Dritter aufgrund einer Absage oder Verschiebung eines Trainings oder auch nur von einzelnen Schulungseinheiten sind jedoch ausgeschlossen.

INNIO Jenbacher behält sich das Recht vor, den Trainer zu wechseln oder den Trainingsablauf zu verändern, soweit dadurch der Zweck des Trainings nicht beeinträchtigt ist. Solche Änderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Preisminderungen.

8) Rücktritt

Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen vor Beginn einer Trainingsveranstaltung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Frist von mindestens 15 Kalendertagen vor Beginn des Trainings so ist eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Kursgebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen vor Beginn des Trainings ist eine Stornogebühr von 100% der vereinbarten Kursgebühr zu entrichten.

Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, für die Fristberechnung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei INNIO Jenbacher maßgebend. Bereits bezahlte Trainingsgebühren werden von INNIO Jenbacher in Anrechnung der oben genannten Stornovereinbarung rückerstattet.

9) Haftung

INNIO Jenbacher übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten für den Erfolg einer Trainingsveranstaltung. Trainingsinhalte werden von versierten Trainern nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Für richtiges Verständnis oder richtige Anwendung des Gelernten kann von INNIO Jenbacher jedoch keinerlei Haftung übernommen werden.

INNIO Jenbacher legt großen Wert auf die Sicherheit seiner Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und anderer Personen, die sich am Betriebsgelände aufhalten, bzw. die an Trainingseinheiten an einem unserer Veranstaltungsorte oder beim Kunden vor Ort teilnehmen. Jeder Trainingsteilnehmer wird zu Beginn der Trainingsveranstaltung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht und bestätigt, dass er diese Vorschriften zu Kenntnis genommen und verstanden hat. Bei Zuwiderhandeln, nach vorheriger Verwarnung, behält sich INNIO Jenbacher das Recht vor, den Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der anteilsmäßigen Kursgebühr.

Bei Diebstahl oder Verlust von vom Auftraggeber oder von einzelnen Teilnehmern eingebrachter Gegenstände haftet INNIO Jenbacher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Unfällen haftet INNIO Jenbacher als Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit rechtlich zulässig ist die Haftung von INNIO Jenbacher insgesamt auf die Höhe der gezahlten Trainingsgebühren beschränkt.

10) Copyright

INNIO Jenbacher Trainingsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch INNIO Jenbacher.

Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Audio- oder Videoaufnahmen von Trainingsveranstaltungen zu erstellen.

11) Sonstiges

Von dem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor und während des Trainings INNIO Jenbacher über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die – direkt oder indirekt – das Training negativ beeinflussen könnten.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der weiteren getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der Bedingungen und Vereinbarungen im Übrigen berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

12) Anwendbares Recht

Zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.

13) Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag wird als Gerichtsstand Innsbruck vereinbart.

Bei Trainings in Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien sind unter ausschließlicher Anwendung österreichischen Rechts neben Innsbruck auch folgende Gerichtsstände möglich:

Deutschland: Frankenthal/Pfalz
Italien: Verona
Niederlande: Rotterdam
Spanien: Madrid
USA: Houston, Texas

INNIO Jenbacher hat jedoch auch das Recht, vor dem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder die Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist. Ausländische Auftraggeber haben der INNIO Jenbacher auf Verlangen vor Trainingsbeginn einen Zustellungsbevollmächtigten für gerichtliche Verfahren in Österreich zu benennen.